Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sind oft äußerst unangenehm. Sie sind, vor Gericht ausgetragen, auch oft mit erheblichen Kosten belastet. Ich rede mit Ihnen darüber, ob es Sinn macht, sich an den runden Tisch zu setzen. Scheitert dies oder kommt es von vorneherein nicht in Betracht, fechte ich es mit Ihnen vor Gericht aus.
Ich berate und vertrete Sie in folgenden Bereichen:
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen (Wohn- und Gewerberaum, Mischmietverhältnisse)
- (behauptete) Mängel der Mietsache
- Schadensersatz- und sonstige Ansprüche während und nach Beendigung der Mietzeit
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarf, Zahlungsverzug)
- Räumungsklage nach erfolgreicher Kündigung
- Schönheitsreparaturen, Modernisierungsmaßnahmen
- Kaution
- Betriebskostenabrechnung